+ WEG-Verwaltung

WEG-Verwaltung in Dresden.

Individuelle Betreuung Ihres Gemeinschaftseigentums: Wir begehen Ihre Objekte regelmäßig, planen die Erhaltung, stellen Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen auf und bereiten Ihre Eigentümerversammlungen vor.

Unsere Leistungen im Überblick.

Betreuung des Gemeinschaftseigentums. Individuelle Betreuung statt Schema: Wir kennen Ihre Gebäude und Ihre Gemeinschaft und kümmern uns um die laufenden Angelegenheiten der Verwaltung.

Regelmäßige Begehung. Wir begehen Ihre Objekte regelmäßig und behalten so Zustand und Handlungsbedarf im Blick, bevor kleine Schäden groß werden.

Erhaltungsplanung. Planung, Durchführung und Überwachung der Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum, inklusive Erhaltungsplänen. Zur ordnungsgemäßen Verwaltung gehört eine angemessene Erhaltungsrücklage (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG).

Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung. Wir stellen Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung auf und erstellen jährlich einen Vermögensbericht (§ 28 Abs. 1, 2 und 4 WEG).

Eigentümerversammlungen. Wir berufen die Versammlung mindestens einmal im Jahr ein, in Textform und in der Regel mit mindestens drei Wochen Frist (§ 24 Abs. 1 und 4 WEG). Über die Beschlüsse wird unverzüglich eine Niederschrift aufgenommen; die Beschluss-Sammlung führen wir (§ 24 Abs. 6 bis 8 WEG).

Online-Teilnahme. Wir ermöglichen auf Beschluss die Online-Teilnahme an Versammlungen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 WEG).

Erhaltung und Sanierung aus einer Hand.

Mit Erfahrung in Erhaltung und Sanierung begleiten wir Ihre Maßnahmen auch technisch.

Planen und ausschreiben.

  • Gutachten einholen und bewerten
  • Maßnahmenplanung
  • Ausschreibung und Angebotsprüfung
  • Vergabe

Bauen und betreuen.

  • Baubetreuung und Bauüberwachung
  • Schnelle Reaktion bei Baumängeln und Gewährleistungsfragen
  • Betreuung auch nach Abschluss der Bauarbeiten
  • Sanierung vor Neuvermietung, bei der Mieter mitgestalten

Zum Verwalterwechsel.

Abberufung, Fristen und geordnete Übergabe: Unser Ratgeber führt in fünf Schritten durch den Wechsel der Verwaltung, mit den Regeln aus § 26, § 9b und § 9a WEG.

Ratgeber: Verwalterwechsel +

Interesse an einer Betreuung?

Nach einer Besichtigung erhalten Sie von uns ein individuelles Angebot.

Angebot anfragen +

Fragen zu Ihrer Immobilie? Sprechen wir darüber.

0351 8282560Kontakt +